Vertretung

Dieses ist ein sehr wichtiges Thema- in erster Linie für die Kinder - für die Eltern und für mich!

Denn bei einer plötzlichen Erkrankung oder sonstigen Verhinderung meinerseits (die bisher selten vorkam)

konnte ich eine zuverlässige Vertretung bieten, die den Kindern als Person und deren Räumlichkeiten den

Kinder bekannt sind.Leider gibt es vom Gesetzgeber neue Regelungen, die eine Überbelegung in der 

Tagespflege nicht zu lassen!

Das Iserlohner Jugendamt verbietet daher ab sofort eine Überbelegung auch im  Krankheitsfall.

Das Jugendamt ist in der Pflicht eine kindgerechte (den Kindern bekannte Person) 

Vertretungm (die nicht überbelegt ist)- zu organisieren!

Wir leiten gemeinsam die Spielgruppe, wir besuchen uns mind. 2 mal die Woche im Wechsel. Unserer Meinung

nach, sollte kein Kind in so einer Notfallsituation zu einer fremden Person gehen müssen.